Führerschein Klasse B: Kraftfahrzeuge bis 3.500 kg
- Mindestalter
- 18 / 17*
- Einschluß-Klassen
- AM, L
- Eingeschossen in
- –
- Befristung
- –
- Gültigkeit
- 15 Jahre
* Bei der Teilnahme am Begleiteten Fahren oder bei Erteilung der Fahrerlaubnis, während oder nach Abschluss einer Berufsausbildung in:
- dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf „Berufskraftfahrer/Berufskraftfahrerin“
- dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf „Fachkraft im Fahrbetrieb“
- einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, in dem vergleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse zum Führen von Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen vermittelt werden.
Fahrzeugdefinitionen
Kraftfahrzeuge (außer solche der Klassen AM, A1, A2 und A)
- mit zulässiger Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg
- gebaut und ausgelegt zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer
Auch Anhänger:
- mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg
- mit einer zulässigen Gesamtmasse über 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3.500 kg nicht übersteigt
Voraussetzungen
Sehtest
- Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe (min. 9 x 45 Min.)

Fahrschule Heger Schierholzstraße 5A, 30655 Hannover
Bürozeiten
- Montag:16:00 - 18:30 Uhr
- Dienstag:16:00 - 18:00 Uhr
- Mittwoch:16:00 - 18:30 Uhr
- Donnerstag:16:00 - 18:30 Uhr
- Freitag:16:00 - 18:00 Uhr
Theoretischer Unterricht
- Montag:18:30 - 20:00 Uhr
- Mittwoch:18:30 - 20:00 Uhr
- Donnerstag:18:30 - 20:00 Uhr
An allen anderen Wochentagen findet kein theoretischer Unterricht statt.