Navigation überspringen Sitemap anzeigen
Fahrschule Heger

Führerscheinklasse AM: Zwei- u. dreirädrige Kleinkrafträder, vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge

Mindestalter
16
Einschluss-Klassen
Eingeschlossen in
A1, A2, A, B, T
Befristung
Gültigkeit
15 Jahre

Fahrzeugdefinitionen

Zweirädrige Kleinkrafträder (Mopeds) mit:

  • bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h
  • einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³
  • einer maximalen Nenndauerleistung bis zu 4 kW im Falle von Elektromotoren, auch mit Beiwagen. Gilt auch für Fahrräder mit Hilfsmotor mit diesen Anforderungen

Dreirädrige Kleinkrafträder mit:

  • bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h
  • Hubraum von nicht mehr als 50 cm³(bei Fremdzündungsmotoren) bzw. maximaler Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW
  • Bei anderen Verbrennungsmotoren oder maximaler Nenndauerleistung von nicht mehr als 4 kW (bei Elektromotoren)

Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit

  • bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h
  • Hubraum von nicht mehr als 50 cm³(bei Fremdzündungsmotoren)
  • maximaler Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW (bei anderen Verbrennungsmotoren)
  • maximaler Nenndauerleistung von nicht mehr als 4 kW (bei Elektromotoren)
  • Leermasse von nicht mehr als 350 kg (ohne Masse der Batterien im Falle von Elektrofahrzeugen)

Voraussetzungen

Sehtest

  • Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe (min. 9 x 45 Min.)
Zum Seitenanfang